Bamberger
Privatkegler-Vereinigung e.V.
S P O R T O R D N U N G
der
BAMBERGER PRIVATKEGLER-VEREINIGUNG e.V.
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Stand 28.04.2023
I. Einleitung
Die Sportordnung ist für alle Mitglieder der Bamberger Privatkegler-Vereinigung e.V. verbindlich. Kameradschaft, Ritterlichkeit und Fairness sind die selbstverständlichen Voraussetzungen, die an jedes Mitglied gestellt werden.
Werden Verstöße im sportlichen Bereich festgestellt, dann entscheidet die Vorstandschaft. Diese kann angemessene Strafen festlegen.
II. Die Wettbewerbe der BPV
Folgende Wettbewerbe werden von der BPV im jährlichen Turnus ausgerichtet:
A. Die Punkterunde
Die Punkterunde wird in jeder Saison für Herren- oder gemischte Mannschaften sowie für reine Damenmannschaften ausgetragen. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Mannschaften, wenn auf abweichende Vereinbarungen nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1. Anmeldung von Mannschaften:
Jeder Verein meldet vor Saisonbeginn seine Mannschaft(en) für die kommende Saison mit dem Mannschaftsmeldebogen an. Jeder Mit-gliedsverein nennt zu Beginn einer Punktspielsaison der Vorstandschaft eine(n) feste(n) Ansprechpartner(in), über welche(n) alle erforderlichen schriftlichen und mündlichen Informationen zwischen der Vorstandschaft und den Mannschaften eines Vereins abgewickelt werden.
Den Anmeldetermin teilt die Vorstandschaft jeweils schriftlich mit.
Neue Mannschaften werden zum Spielbetrieb nur zugelassen, wenn sie wöchentlich einen Kegeltag zwischen Montag und Freitag nachweisen können. Außerdem muss der Spielbeginn zwischen 19:00 Uhr und 20:00 Uhr liegen. Diese Regelung gilt auch für Vereine, die bereits in der Vereinigung sind.
2. Anmeldung von Keglerinnen und Keglern:
(Wenn in der Folge von "Keglern" gesprochen wird, sind damit immer sowohl Damen als auch Herren gemeint)
a. Teilnahmeberechtigung:
Für den Spielbetrieb der BPV sind nur Privatkeglerinnen und Privatkegler zugelassen. Sie dürfen für keine weitere Privatkegelvereinigung spielberechtigt sein.
Ehemalige Sportkegler sind nur teilnahmeberechtigt, wenn sie nicht mehr für einen Sportkegelclub spielberechtigt sind.
b. Spielerpass:
Jeder Kegler erhält bei der ersten Anmeldung einen Pass mit Lichtbild. Dieser kann bei einem evtl. Vereinswechsel mitgenommen und weiterverwendet werden.
Zuständig für die Ausstellung und evtl. Änderung von Spielerpässen ist der jeweilige Sportwart. Dies gilt auch für die Spielgenehmigung.
c. Spielgenehmigung:
Die Teilnahme an der jeweiligen Punkterunde setzt voraus, dass für den teilnehmenden Kegler eine Spielgenehmigung beantragt und ausgestellt wurde.
Für die Beantragung von Spielgenehmigungen und neuen Spielerpässen werden vom zuständigen Sportwart Meldebögen versandt.
Die Gültigkeit der Spielgenehmigung beträgt ein Sportjahr. Auf ihr wird jedes Punktspiel mit der Spielwoche (lt. Terminplan) und Holzzahl eingetragen. Die Startberechtigung der einzelnen Kegler (A-, B-, C-Mannschaft usw., Spielwoche) ist von den Mannschaftsführern zu prüfen.
Ummeldungen während einer Punkterunde sind nur zwischen dem letzten Spiel der Vorrunde und dem ersten Spiel der Rückrunde zulässig. Es können pro 4er-Mannschaft höchstens 2 Kegler in die nächstuntere bzw. nächsthöhere Mannschaft umgemeldet werden, bei 3er-Mannschaften jeweils 1 Keglerin.
Ein fristgerecht umgemeldeter Kegler darf in Nachholspielen aus der Vorrunde, die erst in der Rückrunde ausgetragen werden, aber noch gemäß seiner ursprünglichen Meldung eingesetzt werden.
Alle Kegler eines Vereins sind auf dem Spielermeldebogen namentlich anzumelden. Vereine mit mehreren Mannschaften kennzeichnen ihre Kegler für die einzelnen Mannschaften mit A, B, C usw. Für jede Mannschaft müssen mindestens 4 Kegler, für Damenmannschaften mindestens 3 Keglerinnen angemeldet werden.
Neu gemeldete Mannschaften werden der jeweils untersten Spiel-klasse zugeteilt.
d. Vereinswechsel:
Während des Sportjahres wird bei Vereinswechsel innerhalb der BPV keine Spielgenehmigung für den neuen Verein ausgestellt.
Vereinswechsel ist ansonsten jederzeit möglich. Der Vereinswechsel wird im Spielerpass vermerkt. Der betroffene Kegler kann aber nur zu Beginn einer Saison eine Spielgenehmigung ohne Sperre beantragen.
Bei Auflösung eines Vereins kann in der Winterpause ein Wechsel, ohne Sperre, mit Spielgenehmigung vom neuen Verein beantragt werden.
e. Namensänderung von Vereinen:
Die Änderung von Vereinsnamen ist nur zulässig, wenn der bisherige Vereinsname erlischt. Die Mannschaften des Vereins verbleiben in den Spielklassen, die sich aufgrund der letzten Punkterunde ergeben.
3. Austragungsmodus der Punkterunde:
a. Gestaltung der Terminpläne:
Die Punkterunde beginnt grundsätzlich nach dem Ende der Sommerferien und endet im März/April des Folgejahres.
Die Spielwoche beginnt mit dem Montag und endet am Sonntag der jeweiligen Woche.
Spielfreie Tage sind in der Zeit der Weihnachtsferien (lt. Bayer. Ferienordnung), am Faschingswochenende (Freitag bis einschließlich folgenden Donnerstag) und am Osterwochenende.
Bei der Gestaltung der Terminpläne werden Sonderwünsche nicht berücksichtigt.
b. Modus für Punktspiele:
(1) Spielklassen-Einteilung:
Die Mannschaften werden in Spielklassen eingeteilt, jede Spielklasse besteht höchstens aus jeweils zehn Mannschaften, die letzte Spielklasse besteht aus mindestens vier Mannschaften.
Eine Spielklasse mit vier und fünf Mannschaften spielt in Doppelrunden, eine Spielklasse ab sechs Mannschaften in einfachen Runden (jeweils Vor- und Rückrunde).
Die Vorstandschaft kann bei Bedarf die höchsten Spielklassen auf 12 Mannschaften erhöhen. Um einen Spielbetrieb in der letzten Spielklasse zu ermöglichen, kann sie die vorletzte Spielklasse auf 8 Mannschaften reduzieren.
Für die Damenklassen gelten abweichende Regelungen.
(2) Mannschaft:
In allen Ligen besteht jede Mannschaft aus 4 Keglern, jede Damenmannschaft aus 3 Keglerinnen. Jede Mannschaft muss die Punktspiele auf zwei Bahnen austragen. Es starten jeweils 2 Kegler gleichzeitig, die Heimmannschaft beginnt auf der linken Bahn, die Gästemannschaft auf der rechten Bahn. Gekegelt werden auf jeder Bahn 25 Schub in die Vollen und 25 Schub auf Abräumen. Jeder Folgekegler startet auf der Bahn, die vom Gegner verlassen wird.
(3) Sportbekleidung:
Bei Punkte-, Pokal- und Freundschaftsspielen sowie bei Einzelwettbewerben ist Sportbekleidung zu tragen.
(4) Einsatz von Keglern:
In den 4er-Mannschaften und bei den Damen müssen immer mindestens 2 von den für diese Mannschaft gemeldeten Keglern eingesetzt werden. Für den Einsatz von Keglern aus anderen Spielklassen ergeben sich somit folgende Möglichkeiten:
(bei 4er-Mannschaften)
- 2 Kegler nach oben oder
- 1 Kegler nach unten und
- 1 Kegler nach oben
(bei Damen-Mannschaften)
- 1 Kegler/in nach oben oder
- 1 Kegler/in nach unten.
Von oben nach unten darf nur in die nächste, von unten nach oben über beliebig viele Mannschaften gesprungen werden.
Eine Ausnahme von dieser Regelung (nur für einen abweichenden Einsatz von unten nach oben) kann in Extremsituationen bei der Vorstandschaft beantragt werden, die diese prüft und ggf. in Schriftform genehmigt oder ablehnt.
Einsatz in Spielgemeinschaften: Zwei Vereine können eine Spielgemeinschaft bilden. Möglich sind:
Bei allen Varianten sind jeweils die Aushilfskegler (maximal 3) vor Saisonbeginn namentlich zu benennen und erhalten einen Zusatzvermerk auf ihrer Spielgenehmigung, aus dem ihre Einsatzmöglichkeit eindeutig hervorgeht.
Ansonsten gelten die Regelungen von Punkt (4) und Punkt (5) sinngemäß.
(5) Startberechtigung:
Jeder Kegler darf grundsätzlich nur einmal pro Spielwoche starten. Ein mehrmaliger Einsatz eines Keglers während einer Kalenderwoche ist nur bei zulässigen Spielverlegungen möglich, sowie im Rahmen der Punktspielterminplanung. Dies ist durch Vorlage des entsprechenden Spielberichts (Kopie) nachzuweisen.
Bei Spielverlegungen dürfen nur Kegler eingesetzt werden, die zur Erstansetzung spielberechtigt gewesen wären.
Damen sind zusätzlich für die Damenklassen spielberechtigt, wobei vorstehende Regelung sinngemäß gilt.
(6) Spielverlegungen:
Die Spielpläne des Spielleiters sind verbindlich. Spielverlegungen können jedoch vorgenommen werden, wenn sich beide Mannschaften auf einen Nachholtermin einigen können. Der neu angesetzte Termin ist dem Spielleiter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte auch der neu angesetzte Termin nicht eingehalten werden können und ist ein weiterer Nachholtermin nicht möglich, wird das Spiel gewertet
Sonstige Spielverlegungen:
Auch diese Spielverlegungen sind dem zuständigen Spielleiter unverzüglich schriftlich zu melden.
Verlegte Spiele der Vorrunde müssen spätestens bis zum Ende der Faschingsferien ausgetragen werden. Verlegte Spiele der Rückrunde können noch in der Woche nach der letzten Spielwoche ausgetragen werden.
(7) Auswechseln von Keglern:
Es ist erlaubt, während eines Mannschaftsspiels einen Kegler ohne Angabe von Gründen auszuwechseln. Ein weiterer Austausch ist dann allerdings, selbst bei Vorliegen einer Verletzung, nicht mehr möglich.
Der eingewechselte, spielfreie Kegler (d.h. er darf in dieser Spielwoche noch nicht in einer anderen Mannschaft gekegelt haben) muss auf das vorgelegte Ergebnis des ausgewechselten Keglers weiterspielen. Das erzielte Gesamtergebnis wird für den zuerst eingesetzten Kegler gewertet. Bei beiden Keglern ist der Start in die Spielgenehmigung einzutragen. Beim zuerst eingesetzten Kegler das Ergebnis und beim eingewechselten Kegler der Vermerk "eingewechselt". Der Name des eingewechselten Keglers ist auf dem Spielbericht einzutragen.
(8) Anweisungen während der Spiele:
Werden während eines Spiels Anweisungen an die auf der Bahn befindlichen Kegler gegeben, so muss das so geschehen, dass der andere Kegler nicht gestört wird.
(9) Probeschub:
Nach Freigabe der Bahnen werden jedem Kegler unmittelbar vor seinem Start maximal fünf Probeschub gewährt. Es bleibt jedoch jedem Kegler selbst überlassen, diese zu kegeln.
(10) Geworfene Keile / Zählwerk / Ergebnisdrucker:
Ein Keil gilt als geworfen, wenn er auf der Anzeige/dem Drucker als geworfen und der Wurf angezeigt wird. Geworfene Keile und Würfe zählen nur, wenn die Bahn laut Anzeige freigegeben war. Springt die Kugel über die Lichtschranke und die erzielten Holz werden am Drucker gezählt, ist der Schub manuell dazuzuzählen. Nicht angezeigte, jedoch eindeutig geworfene Keile sind zusätzlich zu zählen. In Zweifelsfällen entscheiden die beiden Mannschaftsführer.
Treten Fehler am Zählwerk der Anzeigetafel oder am Ergebnisdrucker auf, ist der Mannschaftsführer der betroffenen Mannschaft sofort zu verständigen. Dieser entscheidet dann, ob sein Kegler informiert wird.
Werden Unregelmäßigkeiten am Ergebnisdrucker festgestellt, ist ein Wurfschein manuell zu führen.
(11) Wartezeit bei Verspätungen:
Verzögert sich der Spielbeginn durch die Schuld einer Mannschaft um mehr als 15 Minuten, so wird das Spiel für die verursachende Mannschaft als verloren gewertet.
Die Unterbrechung eines bereits laufenden Wettkampfes wegen eines fehlenden Keglers muss nicht akzeptiert werden.
(12) Spielabbruch:
Ein Spiel ist abzubrechen, wenn eine Bahn nicht mehr bespielbar ist, der Schaden nicht behoben werden kann und keine freie Bahn zur Verfügung steht.
Bei Spielabbruch werden nur vollendete Einzelspiele gewertet, d.h. die abgebrochene und die noch ausstehende(n) Paarung(en) werden beim Nachholtermin vollständig neu gespielt.
(13) Spielwertung:
Die siegreiche Mannschaft erhält zwei Pluspunkte, die unterlegene Mannschaft wird mit zwei Minuspunkten belastet. Bei unentschiedenem Spielausgang werden für beide Mannschaften 1:1 Punkte gewertet.
Werden von einer Mannschaft nicht spielberechtigte Kegler eingesetzt, wird der Wettkampf für diese Mannschaft als verloren gewertet. Die Kontrolle über einen unberechtigten Einsatz eines Keglers obliegt dem jeweiligen gegnerischen Mannschaftsführer oder der Vorstandschaft.
Spielerpässe und Spielgenehmigungen sind dem gegnerischen Mannschaftsführer spätestens bei Spielende vor-zulegen.
Tritt eine Mannschaft nicht an, so wird das Spiel für die angetretene Mannschaft als gewonnen gewertet. Die an-getretene Mannschaft hat den Spielbericht unverzüglich dem zuständigen Sportwart zuzuleiten.
Beim direkten Vergleich in der Tabelle wird die nicht an-getretene Mannschaft zurückgestuft.
Scheiden Mannschaften im Laufe der Punkterunde aus dem Spielbetrieb aus, werden alle bisherigen Spielergebnisse dieser Mannschaften annulliert.
(14) Übertreten:
Jeder Verein soll darauf hinwirken, dass "Plattenwerfen" und Übertreten der Abwurflinie vermieden werden.
(15) Zeitlimit:
Jeder Verein soll darauf hinwirken, dass maximal 20 Minuten für 50 Wurf vom Kegler eingehalten werden.
(16) Ergebnislisten:
Über jedes Punkt- oder Pokalspiel ist vom Spielführer der Heimmannschaft ein vollständiger Spielbericht zu erstellen. Dieser ist von beiden Mannschaftsführern durch Unterschrift anzuerkennen und dem zuständigen Sportwart unverzüglich zuzuleiten.
4. Wertungsmodus:
a. Mannschaftswertung
Die Abschlusstabelle je Spielklasse errechnet sich aus den Plus- und Minuspunkten. Sind Mannschaften punktgleich, gilt:
b. Auf- und Abstieg
Bei Spielklassen mit mehr als 8 Mannschaften gibt es je zwei Auf- und Absteiger, bei Spielklassen mit bis zu 8 Mannschaften je einen Auf- und Absteiger, in der untersten Spielklasse keine Absteiger. Es können aber nur so viele Mannschaften aufsteigen, wie abgestiegen sind.
Ausnahme: Um eine Spielklasse auf die unter 3. b (1) beschriebene Mannschaften aufzufüllen.
Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Spielklassen mit einem Auf- und Absteiger.
Normalerweise steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften in die nächstuntere Spielklasse ab. Scheiden Mannschaften aus dem Wettkampfbetrieb aus, gibt es entsprechend weniger Absteiger.
In der höchsten Spielklasse kann pro Verein nur eine Mannschaft spielen.
Kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht aufsteigen, so steigt die nächstplazierte Mannschaft auf.
Die Hauptversammlung kann davon abweichende Regelungen beschließen.
c. Einzelwertung
In die Einzelwertung je Spielklasse wird aufgenommen, wer mindestens so viele Spiele nachweist, wie Mannschaften in dieser Spielklasse sind. Für den zu ermittelnden Durchschnitt dürfen nur die in der eigenen Spielklasse erzielten Holzzahlen herangezogen werden.
Erfüllt ein Kegler in zwei verschiedenen Spielklassen sein Soll an Spielen, so wird er in der Spielklasse gewertet, für die er zu Saisonbeginn gemeldet war.
d. Damen-Mannschaften
Damenklassen werden aus mindestens 5 und höchstens 10 Mannschaften gebildet.
Die Damenmannschaften bestehen aus drei Keglerinnen.
Spielgemeinschaften:
Der Einsatz in verschiedenen Damenmannschaften, auch nicht als Aushilfskeglerin in eigener und fremder Mannschaft, während einer Spielwoche ist nicht zulässig.
Die für die Damenmannschaften gemeldeten Keglerinnen sind auch für die 4er-Mannschaften spielberechtigt. Es müssen dann zwei Spielgenehmigungen beantragt werden.
Ansonsten gelten die Bestimmungen für den Austragungsmodus der Punkterunde für 4er-Mannschaften sinngemäß.
B. Domreiter-Wanderpokal
Der Domreiter-Wanderpokal wird jedes Jahr ausgespielt. Der Zeitplan wird von der Vorstandschaft erstellt und muss eingehalten werden. Die Teilnahme mit je einer Mannschaft ist für alle Vereine Pflicht.
C. Super - Cup
D. Einzelpokalturnier
Für die Einzelmeisterschaft sind Keglerinnen und Kegler startberechtigt, für die eine Spielgenehmigung ausgestellt wurde.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Vorstandschaft.